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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Vertragspartner                                                                                                                                                       
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem DJ Blue White und seinen Vertragspartnern (Kunden).

2.)Allgemeines:                                                                                                                                                                                             
DJ Blue White verpflichtet sich bei seinem Engagement sich den ortsüblichen Anforderungen anzupassen und sein Bestes zu leisten. Auf Wunsch auch mit anlassgemäßer Kleidung.                                                                                                                  
Die Gage bzw. das Honorar richtet sich nach dem im Vorgespräch verhandelten Preis. 
3.)Rücktritt vom Vertrag                                                                                                                                           
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden dann Ausfallkosten wie folgt berechnet:                                        
-Bis 5 Monate vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet.
-Ab 4  Monaten vor Veranstaltung werden 30 % des Offertebetrages als Stornogebühr verrechnet.
-Ab 3 Monaten vor Veranstaltung werden  50 % des Offertebetrages als Stornogebühr verrechnet.
-Ab 2  Monaten vor Veranstaltung werden 100 % des Offertebetrages als Stornogebühr verrechnet.                                              

Sollte es nach Absagen seitens des Kunden zu einem Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.             
                                                                                                                
Ein Rücktritt seitens des DJ Blue White  ist nur möglich durch höhere Gewalt wie z.B.:
-technisch bedingte Ausfälle
-Krankheit/Unfall
-Tod
In diesem Falle wird ( außer bei Tod ) durch den DJ Blue White gleichwertigen Ersatz (Partner-Dj) gestellt.

Ansonsten zahlt der Ausführende dem Kunden auch die oben aufgelisteten Ausfallkosten. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat spätestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.

4.). Haftung                                                                                                                                                                     
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ Blue White verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ Blue White, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädigers sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt. Sofern der DJ Blue White durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.


5.) Anzahlung/Zahlung

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an den DJ direkt vorzunehmen.

Akzeptiert wird: Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende der Veranstaltung.

                             Vorherige Überweisung an ein vom DJ benanntes Konto.

 

6.) Verpfelung/Getränke/Spesen

Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind seperat abzusprechen.

7.) Parkplatz/Zufahrt

Für den Ein-/und Ausladevorgang des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größeren Distanzen zum Auftrittsort ist für den Ein-/ und Ausladevorgang vom Verantslater ein Helfer zu stellen. Ein PKW - Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Veranstalter zu gewährleisten.

8.) GEMA - Gebühren

Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA - Gebühr.

9.) Aufzeichnung von Videos/Fotos

Ich behalte mir das recht vor, Aufzeichnungen Ihrer Veranstaltung durchführen zu dürfen. Diese Mitschnitte bzw. Bilder kann ich zu Werbezwecken, mit Ihrem Einverständnis, auf meiner Webseite, sowie in sozialen Netzwerken veröffentlichen.

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